Der Facharzt für MKG-Chirurgie

Der Facharzttitel für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Chirurgie) bedarf aufgrund dieses anspruchsvollen Behandlungsspektrums sowohl umfangreicher akademischer Qualifizierungen als auch umfangreicher humanmedizinischer und auch zahnmedizinischer Praxiserfahrungen. Man unterscheidet hierbei zwischen der Ausbildungszeit und der Weiterbildungszeit. Welchen Ausbildungsweg Ihr Facharzt für MKG-Chirurgie und Fachzahnarzt für Oralchirurgie Christian H.W. Marklstorfer durchlief, möchten wir Ihnen an dieser Stelle kurz erläutern.

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist eine humanmedizinische Fachdisziplin, die humanmedizinische chirurgische und zahnmedizinische Aspekte vereint. MKG-Chirurgie macht dort weiter, wo die zahnärztliche Oralchirurgie an ihre fachlichen Grenzen stößt. Daher müssen in Deutschland zum einen aus akademischer Sicht die Grundvoraussetzungen für beide Fachbereiche in Form der Approbation erfüllt sein (duale akademische Ausbildung), ehe man die Weiterbildung zum Facharzt in diesem Bereich beginnen kann. Ihr Spezialist Christian H.W. Marklstorfer begann daher mit seiner fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt für MKG-Chirurgie, nachdem er beide Studiengänge erfolgreich und vollständig absolviert hatte.

Zum anderen muss eine umfassende Praxiserfahrung (medizinische Weiterbildung) gewährleistet sein, wovon mindestens drei Jahre im Stationsdienst geleistet werden müssen. Herr Marklstorfer hat seine gesamten fünf Jahre Weiterbildung an medizinischen Fachzentren absolviert. In diesem Rahmen muss auch ein umfangreicher chirurgischer Operationskatalog erfüllt werden, um schließlich zur Facharztprüfung zugelassen zu werden. Detailliertere Informationen hierzu können Sie in der Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns (24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 14. Oktober 2012, gültig ab 1. Januar 2013) nachlesen.

Übrigens sind im Vergleich zu anderen Facharztgruppen die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen zahlenmäßig ein eher kleiner Fachbereich. Gemäß Statistiken der Bundesärztekammer und der Bayerischen Landesärztekammer waren am 31. Dezember 2011 in Deutschland 1.073 MKG-Chirurgen niedergelassen; lediglich 180 davon in Bayern (stand 10.01.2013).